MTR Health & Spa

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 407 AGB's hinaus ist MTR in einem solchen Falle, bei Vorliegen der gesetzlichen Vor- aussetzungen, auch berechtigt, vomVertrag zurückzutreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. §6.3 Arbeitszeit, Arbeitsleistung sowie Beendigung der Arbeit sind dem MTR-Personal schriftlich zu bescheinigen. §6.4 MTR übernimmt keine Haftung für Arbeiten des MTR-Personals, die MTR nicht selbst angeordnet hat. Ebenso übernimmt MTR keine Haftung für Montagen und Installationen durch nicht qualifiziertes Personal, das vom Auftraggeber beauftragt wurde. §7 LIEFERFRISTEN MTR legt grossen Wert darauf, die angegebenen Lieferfristen, wenn immer möglich, einzuhalten. Verzögert sich die Auslieferung durch Umstände, die MTR nicht zu vertreten hat oder durch Lieferverzögerungen von MTR-Zulieferern, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt Schaden- ersatz oder eine Konventionalstrafe zu fordern. Der Besteller ist in einem solchen Fall jedoch berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin, vom Vertrag zurückzutreten. §8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN §8.1 Grundsätzlich gilt bei Offline-Bestellungen Bezahlung auf Rechnung. §8.2 Online-Kunden haben die Möglichkeit zwischen zwei Kaufab- schlussmodi zu wählen: a) Direkte Bestellung (ohne Registration): Mit dieser Bestellvariante gilt jeweils Vorauszahlung per Kreditkarte. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden zum Zeitpunkt der Bestellaufgabe belastet. Die erwähnte Lieferfrist gilt ab Datum des Zahlungseingangs. b) Über Kundenkonto (Registration): Als registrierter Kunde mit Login hat der Kunde die Wahl, per Kreditkarte oder auf Rechnung zu bestellen. §8.3 Die Rechnungen von Online- und Offline-Bestellungen sind inner- halb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, rein netto, ohne jegliche Abzüge (sofern auf der Rechnung nichts Anderweitiges vermerkt), zu begleichen. Bei Spezialangeboten und Aktionen gilt die unter den Zahlungskonditio- nen oder auf dem Beleg vermerkte Frist, resp. Vereinbarung. §8.4 Bei Neukunden im Online- und Offline-Bereich, sowie bei Kunden mit wiederholter Missachtung der Zahlungsfrist, behält sich MTR das Recht vor, die bestellte Ware nur gegen Vorauskasse, Teilzahlung oder per Nach- nahme auszuliefern. Die Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des/der Empfängers/in. Bei Zahlungsverzug hat MTR das Recht, die Ware zurück- zubehalten und/oder einen Verzugszins, zu den jeweils geltenden Bank- zinsen, in Rechnung zu stellen. §8.5 Bei Online- und Offline-Aufträgen, die CHF 2‘000 übersteigen sowie bei Sonderanfertigungen, sindmindestens 50% bei Bestellung und 50% bei Lieferung zu leisten. Die erwähnte Lieferfrist gilt dabei erst ab Eingang der ersten 50% bei MTR. §8.6 Die gelieferteWare bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MTR und darf vorher nicht an Dritte veräussert werden. §9 AUFTRAGSÄNDERUNG, UMTAUSCH & RÜCKTRITT §9.1 Jede Bestellung gilt als definitiv erteilt. Offline-Bestellungen müssen vom Kunden zusätzlich schriftlich rückbestätigt werden (siehe Ziff. 3.2). §9.2 Nachträgliche Auftragsänderungen, Umtausch der Ware und Rück- tritt vom Kaufvertrag werden nur anerkannt, wenn noch keine Kosten angefallen sind. §9.3 Der/Die Auftraggeber/in haftet voll und ganz für Waren, welche MTR selbst nicht an Lager hält und auftragsbezogen bei einem ihrer Zulieferer bestellen musste. Ausgenommen die Bestellung konnte von MTR recht- zeitig annulliert werden. Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, für die durch eine Annullation entstandenen Kosten vollumfänglich aufzu- kommen. Ein Umtausch von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. §10 GEWÄHRLEISTUNG §10.1 Grundsätzlich bietet MTR Erstkäufern auf alle elektrischen, elektronischen und mechanischen Geräte und Apparate die gesetzliche Gewährleistung ab Ablieferung der Ware an den Käufer. Andererseits ist MTR berechtigt, den Beginn der Gewährleistungslaufzeit nach Massgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen. Die effektive Gewährleistungs- dauer inkl. deren Ausnahmen sind jeweils auf dem MTR-Rechnungsbeleg bzw. bei Online-Käufen auf dem Lieferschein deklariert. §10.2 Keine Gewährleistung räumt MTR auf Verschleissteile (Gasdruck- federn, Folienauflagen, Polsterteile, Glas, Glühbirnen und LED-Leuchten etc.), Verbrauchsmaterial (Batterien, Akkus, Netzteile, Adapter, Filter, Elektroden, Pflegeprodukte, Lebensmittel, Kompressen, Gesichtsauflagen etc.) und Zubehörteile (Koffer, Taschen, Halter, Pedalen, Liegenbezüge etc.) ein. §10.3 Für Schäden oder Mängel, die auf falsche Bedienung oder nicht sach- gemässe Benutzung, mangelnde oder fehlerhafte Wartungen und Reinigung (v.a. durch nicht fachkundiges Personal) sowie auf Gewalt- anwendung oder natürlichen Verschleiss nach Gefahrenübergang zurück- zuführen sind, bestehen keine Ansprüche. Ansprüche auf Ersatz von Fol- geschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Massgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. §10.4 Ebenfalls aus dem Gewährleistungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere (aber nicht abschliessend) Überschwemmungen, Brand, Kurzschluss, Strom- unterbruch, Erdbeben etc.). §10.5 Fahrspesen, Wegzeit und Arbeitsstunden unterliegen nicht der Gewährleistung, sofern das Gerät an MTR eingeschickt oder das Aus- wechseln eines Ersatzteils problemlos vom Kunden selbst vorgenommen werden kann. §10.6 Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewäh- rung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie. Ausgenommen ist ein Austausch. In solchen Fällen beginnt die Gewährleistung neu zu laufen. §10.7 Auf Ausverkauf-, Lagerverkauf- und Spezialrabattartikel sowie Occasionen werden keine oder nur limitierte Gewährleistungen gegeben. Ein Umtausch ist ebenso wenig möglich. §10.8 Bei Reparaturen/Revisionen wird die Gewährleistung lediglich auf die Ersatzteile und die dafür aufgebrachten Arbeitsstunden gewährt. Diese Gewährleistung beschränkt sich auf 6 Monate. Sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, unterstehen weitere auftretende Mängel keinem Gewährleistungsanspruch. §11 RECHTE & PFLICHTEN BEI REKLAMATIONEN/MÄNGEL §11.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen. Entsprechende Reklamationen sind inner- halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei MTR geltend zu machen. Später, d.h. während der Gewährleistungsdauer zum Vorschein kommen- de Mängel, sind sofort nach deren Feststellung zu melden. Meldungen, die 14 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreffen, sind nicht mehr garantieberechtigt. §11.2 Ist dieWare im Zeitpunkt mangelhaft, in welchem die Gefahr auf den Kunden übergeht, hat er Anrecht auf die gesetzlichen Schadenersatz- ansprüche. Siehe hierzu auch Transportschäden unter Ziff. 13. §11.3 MTR steht es frei, die Gewährleistung wahlweise durch Ersatz oder kostenlose Reparatur zu erbringen. Ein Anspruch auf Annullation des Vertrages besteht nicht. §11.4 MTR ist zu Schadenersatz verpflichtet: a) soweit der Schaden auf einer Verletzung von MTR-Pflichten beruht, deren Erfüllung den Vertrag prägt; b) wenn Hinweise zur Schadensvermeidung in vollem Masse berück- sichtigt und ausgeführt wurden; c) soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichenVertreter oder unserer Erfüllungs- gehilfen beruht, nicht aber, wenn der Kunde ausdrücklich auf MTR- Personal verzichtet, eigenes Hilfspersonal zur Verfügung stellt und ein Transportschaden auf dessen unsachgemässe Handhabung zurück zuführen ist. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. §12 INSTANDHALTUNG, WARTUNG & REPARATUREN MTR unterhält für seine Handelsmarken einen eigenen Reparatur und Wartungsservice. Siehe die separat abgefassten Allgemeinen Service- bedingungen (ASB’s)! Ausnahme: Bei einigen MTR-Handelsmarken übernimmt der Servicepartner Hospitec AG in Spreitenbach, die Serviceleistungen. Die Marken, welche über Hospitec AG abgewickelt werden, sind auf Fortsetzung nächste Seite

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY2NDg=