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1.
Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich an-
dere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren der Tic Beleuchtungen AG (im
Folgenden Tic genannt) schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch
den Käufer ein. Alsdann brauchen die AGB nicht bei jeder weiteren Bestellung neu übernommen zu
werden. Sie gelten als Bestandteil jedes weiteren Vertrages.
1.2 Die Tic behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach
erfolgter Mitteilung in Kraft.
1.3 Den AGB unserer Geschäftspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, sofern die Tic sie
ausdrücklich anerkannt hat. Die vorliegenden AGB gehen Submissionsbestimmungen vor.
2.
Offerten, Vertragsschluss
2.1 Offerten der Tic sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, freibleibend.
2.2 Die Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit der Tic ist nicht möglich.
2.3 Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata
etc. sowie Prototypen bleiben Eigentum der Tic und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung
weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
2.4 Die Tic behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen
Produkte jederzeit in formaler oder technischer Hinsicht zu ändern. Des Weiteren behält sich die Tic
Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.
2.5 Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
2.6 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Tic nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schrift-
lich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und
Ausführung der Vertragsleistungen.
3.
Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Mindestfaktura beträgt netto sFr. 50.– exkl. MwSt/Porto.
3.2 Rechnungen der Tic sind netto zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche
Abzüge.
3.3 Leuchtmittel, Transportkosten und Verpackung sind nicht im Preis eingeschlossen.
3.4 Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preislisten. Änderungen, auch ohne Vorankündigung,
bleiben vorbehalten.
3.5 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne
besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 6% p.a. Durch die Leistung von Verzugs-
zinsen wird die Pflicht zu vertragsgemässer Zahlung nicht berührt.
3.6 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen und
Mahngebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
3.7 Von Neukunden sowie von Kunden aus dem Ausland wird eine Vorauszahlung verlangt.
3.8 Die Tic behält es sich vor, von allen Kunden bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in der Höhe
von mindestens einem Drittel des Kaufpreises zu verlangen.
4.
Verrechnung
Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrüh-
ren, dürfen nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Tic verrechnet werden.
5.
Lieferfristen
5.1 Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen, quantitativen
und technischen Details.
5.2 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder
Rücktritt vom Vertrag zu.
5.3 Die Tic behält es sich vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der Bezahlung seiner
fälligen Rechnung abhängig zu machen.
6.
Lieferung, Mängelrüge
6.1 Die Lieferungen erfolgen verpackt per DPD, Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder
Camion, wobei sich die Tic die Wahl der Versandart vorbehält.
6.2 Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich
anzuzeigen. Sofern wir innert 8 Tagen nach Eingang der Ware beim Käufer oder dem von ihm
bezeichneten Empfänger keine Mängelrüge erhalten, gilt die Ware als genehmigt.
7.
Übergang von Nutzen und Gefahr
7.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab Domizil der Tic auf den Käufer über, und zwar
auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der
Transport durch die Tic organisiert oder geleitet wird.
7.2 Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Tic nicht zu vertreten hat, so
wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
8.
Transport und Versicherung
8.1 Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind der Tic frühzeitig bekannt zu geben. Der
Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem
Transport sind vom Käufer bzw. vom Adressaten der Lieferung nach Erhalt der Lieferung und der
Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer (Post, DPD etc.) zu richten.
8.2 Die Versicherung gegen Schäden jedwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von der
Tic im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.
9.
Mustersendungen
9.1 Nach besondererAbsprache können Produkte aus dem Programm der Tic dem Kunden 30 Tage zur
Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der 30 Tage ist keine Rücksendung mehr möglich.
9.2 Der Kunde hat die Mustersendung nach Erhalt sofort zu prüfen und die Tic umgehend von allfälligen
Mängeln in Kenntnis zu setzen. Vom Kunden beschädigtes Material wird nicht zurückgenommen
(auch nicht bei geringfügigen Schäden), es sei denn, es war ausdrücklich als „Occasion“ bezeich-
net. In einem solchen Fall schuldet der Kunde Schadenersatz sowie eine Umtriebsentschädigung
gemäss 9.5 der vorliegenden AGB.
9.3 Für die Musterlieferung erhält der Kunde eine Rechnung, die nach Ablauf von 30 Tagen fällig wird.
9.4 Nach Rücksendung der Ware inkl. Originallieferschein erhält der Kunde eine Gutschrift über den
Warenwert abzüglich Porto, ev. fehlende Originalverpackung, ev. fehlendes Zubehör (Klemmen,
Klammern, Gläser, Anleitungen etc.).
9.5 Bei unvollständiger Rücksendung wird dem Kunden zudem eine Umtriebsentschädigung von 20%
des Nettowarenpreises in Rechnung gestellt.
9.6 Die Produkte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Tic angeschlossen werden. Aus dem
Anschluss der Produkte entstehende Schäden hat der Kunde gemäss 9.4 und 9.5 der vorliegenden
AGB zu ersetzen.
9.7 Leuchtmittel werden nicht bemustert.
10.
Rücksendungen
Mit Ausnahme der unter Punkt 9 der vorliegenden AGB als Muster definierten Bezüge besteht kein
Rückgaberecht für bestellte Waren.
11.
Garantie
11.1 Die Garantiefrist für Produkte der Tic beträgt 1 Jahr ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser Zeit wer-
den fehlerhafte Produkte, deren Mängel nachweislich auf Material-, Ausführungs- oder Konstrukti-
onsfehler zurückzuführen sind, ersetzt. Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden
Komponenten wie Leuchtmittel, Starter etc. haften wir ausschliesslich in dem Rahmen, wie er uns
vom jeweiligen Hersteller zugestanden wird.
11.2 Für Produkte der Tic, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen vorgenommen worden sind,
ist die Garantie verwirkt. Ebenfalls verwirkt ist die Garantie, wenn vom Käufer oder Dritten die mass-
gebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht befolgt wurden.
11.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Leuchten und Apparate, welche nach Plänen oder Modellen
des Bestellers hergestellt werden, insofern auftretende Schäden auf Planungs- oder Konstruktions-
fehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prü-
fung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
11.4 Die Tic hat das Recht, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantie-
leistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ist ausge-
schlossen. Insbesondere werden keine Kosten für De- oder Wiedermontage und für mittelbare bzw.
unmittelbare Schäden von Produkten der Tic übernommen.
11.5 Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesonde-
re diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Artikel 199
OR bleibt vorbehalten.
11.6 Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Tic verpackt franko zuge-
stellt wird.
12.
Ausschluss der Haftung
12.1 Tic haftet nicht für:
• Geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbil-
dungen, Muster oder der Verkaufsunterlagen.
• Falsch behandelte, beschädigte oder nicht vorschriftsgemäss installierter Ware.
• Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung
durch Dritte entstanden sind.
• Transportschäden
12.2 Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleich-
gültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich
genanntenAnsprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlos-
sen.
12.3 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Lieferge-
genstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von
Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
13.
Eigentumsvorbehalt
13.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tic. Der
Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumvorbehaltes an seinem
Wohnsitz/Sitz.
13.2 Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Tic weder beeinträchtigt
noch aufgehoben wird.
14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die Tic ist Allschwil (Schweiz) und zwar auch
dann, wenn Lieferung franko, cif, fob oder ähnliche Klauseln vereinbart sind.
14.2 Gerichtsstand ist Allschwil (Schweiz). Die Tic behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach
ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
15.
Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen mit der Tic unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Über-
einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener
Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthal-
ten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Allschwil, Ausgabe 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1...,94,95,96,97,98,99,100,101,102,103 105,106,107,108
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